LEADER
Das europäische Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume

Was bedeutet LEADER
LEADER ist die Abkürzung für das europäische Förderprogramm: „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“.
LEADER verbindet Akteure und Projekte, um die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu verbessern und die Kooperationen vor Ort zu stärken. Die Ideen und Impulse werden von den Menschen vor Ort entwickelt und in der Region umgesetzt. Jede Region entwickelt seine Leitziele und definiert die entsprechenden Handlungsfelder.
Die Region Rosengarten hat den Schwerpunkt auf die Handlungsfelder:
- Natur-, Kulturlandschafts- und Klimaschutz,
- Lebensqualität und Daseinsvorsorge,
- Regionale Wertschöpfung und
- Digitalisierung und Datennutzung gelegt.
Beispiele für Projekte finden Sie hier
Weg zur Förderung
Sie haben eine Projektidee und wenden sich für eine Beratung an das Regionalmanagement. Das Regionalmanagement wird Ihnen wichtige Hinweise geben, ihre Projektskizze vorbewerten und die grundsätzliche Förderfähigkeit einschätzen. Eine sog. öffentliche Kofinanzierung ist für nicht-öffentliche Antragsteller verpflichtend. Diese muss mind. 25% der LEADER-Förderung umfassen. Als öffentliche Kofinanzierung kommen einzelne Stiftungen, Kommunen, der Landkreis und weitere in Frage. Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei der Suche nach einer öffentlichen Kofinanzierung.
Bei der nächsten Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe stellen Sie ihre Projektskizze vor, können Frage beantworten und erhalten ggf. Hinweise zum Projekt.
Dann reichen Sie ihre Projektskizze inkl. Kostenangeboten und relevanten Skizzen 6 Wochen vor der Sitzung der lokalen Aktionsgruppe beim Regionalmanagement ein. Im Rahmen der LAG Sitzung wird dann über das Projekt beraten und entschieden.
Bei positivem Beschluss der LAG ist der Förderantrag innerhalb von 12 Wochen beim Amt für Regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vom ArL kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
Wichtig zu wissen: Für die Antragstellung eines EU-geförderten Projektes ist eine Registriernummer notwendig, die bei der Landwirtschaftskammer in Nienburg beantragt werden kann. Entsprechende Hilfestellung erhalten Sie hier über das Amt für regionale Landesentwicklung und das Regionalmanagement.
Umsetzung
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) können sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Die Kosten müssen durch den Projektträger vorfinanziert werden. In einzelnen Fällen kann mit dem ArL eine Abschlagszahlung im Rahmen eines Zwischenverwendungs-nachweises vereinbart werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist die Abrechnung beim ArL einzureichen.

