LEADER

Das europäische Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume

Umsetzung


Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) können sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.

Die Kosten müssen durch den Projektträger vorfinanziert werden.

In einzelnen Fällen kann mit dem ArL eine Abschlagszahlung im Rahmen eines Zwischenverwendungsnachweises vereinbart werden.

Nach Abschluss der Maßnahme ist die Abrechnung beim ArL einzureichen.