LEADER
Das europäische Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume
Wie funktioniert LEADER
Sie haben eine Idee oder vielleicht schon ein konkretes Projekt? Sie wollen ein bestehendes Angebot ausbauen oder ein ganz neues schaffen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Das regionale Entwicklungskonzept
Das regionale Entwicklungskonzept (REK) setzt den Rahmen für die nachhaltige Entwicklung der Region Dort finden sich die Handlungsfelder und Entwicklungsziele, die sich die Region gesetzt hat.
Es wurde in einem umfassenden Beteiligungsprozess erarbeitet und beinhaltet Analysen zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Region.
Im REK sind Handlungsfelder, spezifische Ziele, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lage formuliert maßgeschneidert für die Bedürfnisse und Potentiale der jeweiligen Region.

Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Projekte, die den Handlungsfeldern des REK zugeordnet werden können.
Voraussetzung für die Förderung ist:
- Die Projekte müssen in der Region verortet sein,
- die Pflichtkriterien erfüllen
- min. 25 Punkte bei den Projektauswahlkriterien erreichen.
Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet anhand festgelegter Auswahlkriterien über die Vereinbarkeit des Projektes mit den Zielen der Region.
Eine Gewichtung der Handlungsfelder erfolgt über die Projektauswahlkriterien.
Zur Bewertungsmethode bitte hier lang

Wer entscheidet?
Das zentrale Gremium, dass über die Geschäftsordnung sowie die Bewilligung von Projekten entscheidet, ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Die LAG setzt sich aus kommunalen und Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen sowie beratenden Mitgliedern in Form des Amtes für regionale Landesentwicklung und dem Regionalmanagement.
Hervorzuheben ist, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner mehr Stimmen haben als die kommunalen Vertreter*innen.

Schritte zur Förderung
Mit einer Projektidee wenden Sie sich an das Regionalmanagement und lassen sich über die das weitere Vorgehen beraten. Nach ersten Abstimmungen stellen Sie ihr Projekt der lokalen Aktionsgruppe vor. Anschließend reichen Sie eine Projektskizze zusammen mit Kostenangaben zum Stichtag der nächsten LAG-Sitzung ein. Diese Skizze ist die Grundlage für die Bewertung des Vorhabens.
Die Förderrung beträgt max. 80% der Bruttokosten bei kommunalen Vorhaben und max. 80% der Nettokosten bei privaten Projektträgern. Die maximale Förderung ist auf 150.000 € gedeckelt. Eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25 % der LEADER-Förderung ist zwingend erforderlich.

