LEADER

Das europäische Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume

Weg zur Förderung


Sie haben eine Projektidee und wenden sich für eine Beratung an das Regionalmanagement.


Das Regionalmanagement wird Ihnen wichtige Hinweise geben, ihre Projektskizze vorbewerten und die grundsätzliche Förderfähigkeit einschätzen.


Eine sog. öffentliche Kofinanzierung ist für nicht-öffentliche Antragsteller verpflichtend. Diese muss mind. 25% der LEADER-Förderung umfassen. Als öffentliche Kofinanzierung kommen einzelne Stiftungen, Kommunen, der Landkreis und weitere in Frage.


Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei der Suche nach einer öffentlichen Kofinanzierung.

Bei der nächsten Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe stellen Sie ihre Projektskizze vor, können Frage beantworten und erhalten ggf. Hinweise zum Projekt.


Dann reichen Sie ihre Projektskizze inkl. Kostenangeboten und relevanten Skizzen 6 Wochen vor der Sitzung der lokalen Aktionsgruppe beim Regionalmanagement ein. Im Rahmen der LAG Sitzung wird dann über das Projekt beraten und entschieden.


Bei positivem Beschluss der LAG ist der Förderantrag innerhalb von 12 Wochen beim Amt für Regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vom ArL kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.


Wichtig zu wissen: Für die Antragstellung eines EU-geförderten Projektes ist eine Registriernummer notwendig, die bei der Landwirtschaftskammer in Nienburg beantragt werden kann. Entsprechende Hilfestellung erhalten Sie hier über das Amt für regionale Landesentwicklung und das Regionalmanagement.